Handels- und Gesellschaftsrecht

 

Das Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrecht wird federführend von Herrn Rechtsanwalt Rheinhardt betreut, der auch Mitglied des Prüfungsausschusses für die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht ist.

Im allgemeinen und speziellen Handelsrecht sind wir außergerichtlich und gerichtlich tätig, sei es nun betreffend die Vorschriften über die Kaufleute, die Handelsfirma, die Eintragung in das Handelsregister, Personen- oder Kapitalgesellschaften oder das Recht der Handelsvertreter.

Auch bei der Gründung, Umwandlung, Liquidation und Auseinandersetzung von Gesellschaften und gewerblichen Unternehmen sind wir beratend und vertragsgestaltend tätig, so zum Beispiel bei der Erstellung und Änderung von Satzungen oder von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen.

 
 
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