Rechtsanwalt Dieter Rheinhardt

Rechtsanwalt Dieter Rheinhardt, Jahrgang 1954, studierte Rechtswissenschaften an der Hochschule des Saarlandes und der Georg-August-Universität in Göttingen. Nach seinem Examen schloss er seine Referendarzeit 1981 mit dem zweiten Staatsexamen ab und wurde im Folgejahr als Rechtsanwalt in Kaiserslautern zugelassen.

Rechtsanwalt Rheinhardt ist seit 1992 Sozius der Kanzlei Dr. Langguth & Kollegen und war von 2006 bis 2013 Mitglied des Prüfungsausschusses für die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht.

Die Schwerpunkte der juristischen Tätigkeit von Rechtsanwalt Rheinhardt sind das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Familien-, Erb- und Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt Rheinhardt kommuniziert und korres-pondiert auch in Englisch. Er ist Mitglied der Pfälz-ischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und des Deutschen Anwaltvereins in Kaiserslautern.

Rechtsanwalt Dieter Rheinhardt

 

Kontakt

 
 
© Dr. Langguth & Kollegen - Impressum