Verwaltungsrecht

 

Wir beraten und vertreten Sie in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheitenen gegenüber Behörden und vor den Verwaltungsgerichten sowie vor den Verfassungsgerichen des Bundes und der Länder.

Unsere Tätigkeit erfasst das gesamte besondere Verwaltungsrecht, das alle Bereiche des behördlichen Handelns auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene unter Gelteung des überlagernden Europarechts regelt.

Beispielhaft zu nennen sind hier das Ausländer- und Asylrecht, das öffentliche Baurecht (das Bauordnungs-, Raumordnungs- und Fachplanungsrecht), das Beamtenrecht und das öffentliche Dienstrecht, das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Kommunalrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Wirtschaftsverwaltungsrecht, das Gewerberecht, das Umweltrecht (Abfall- und Abwasserrecht), das Schul- und Hochschulrecht und das Wehr- und Zivildienstrecht.

 
 
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