Haftpflichtrecht

 

Wir beraten und vertreten Sie als Geschädigter bei der Geltendmachung oder als Anspruchsgegner bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen aus

  • unerlaubter Handlung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, des Eigentums oder sonstiger Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB)
  • Verstössen gegen Schutzgesetze gemäß (§ 823 Abs. 2 BGB)
  • Billigkeitshaftung und Haftung von Aufsichtspflichtigen (§§ 828, 829, 832 BGB)
  • Haftung des Geschäftsherrn für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)
  • Haftung des Tierhalters und des Tierhüters (§§ 833, 834 BGB)
  • Haftung für Einsturz eines Gebäudes (§§ 836 ff. BGB)
  • Haftung für Amtspflichtverletzungen (§ 839 BGB)
  • öffentlich-rechtlichen Ausgleichsansprüchen
  • nachbarrechtliche Ausgleichsansprüchen
  • Haftung für Schäden durch Kernenergie
  • Haftung für Umweltschäden
  • Haftung nach dem Haftpflichtgesetz
  • Haftung des Kraftfahrzeughalters und -führers
  • Haftung aus der Straßenverkehrsordnung
  • Haftung aus Vertragsverletzung
  • Haftung aus dem Luftverkehr
  • Rückgriff der Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und sonstigen Versicherungs-, Versorgungs- und Sozialhilfeträger gegen den Haftpflichtigen
  • Haftung des Unternehmers und anderer Personen gegenüber den Versicherten, deren Angehörigen und Hinterbliebenen (§§ 104-109 SGB VII)
  • Haftung des Unternehmers und anderer in der Ersatzpflicht beschränkter Personen gegenüber den Trägern der Sozialversicherung (§§ 110-113 SGB VII)
  • Haftung der juristischen Person und der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung
  • Truppenschäden
  • Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
 
 
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