Familienrecht

 

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretug im gesamten Bereich des Familienrechts, bei Ehescheidungen und in Unterhaltsfragen. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir in allen Fragen des Versorgungs- und Zugewinnausgleiches, des Unterhalts sowie der elterliche Sorge und des Umgangsrechts unter Berücksichtigung der jeweils aktuellsten Gesetzgebung und Rechtsprechung kompetent für Sie tätig werden.  

Auch im Vorfeld der Eheschließung ist eine qualifizierte anwaltliche Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen ratsam. So kann die eheliche Gemeinschaft insbesondere durch sinnvolle vermögensrechtliche Regelungen individuell gestaltet werden. Bei einer eventuellen Ehescheidung können nachteilige oder unerwartete finanzielle Folgen vermieden werden.

 
 
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